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LMIV - Stand 13.12.2014

Kennzeichnungspflichten nach der
Lebensmittel-Informationsverordnung

Das europäische Lebensmittelkennzeichnungsrecht sorgt mit Einführung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) zum Stichtag 13.12.2014 für eine umfassende Verbraucherinformation.

Sinn der Regelung ist es unter anderem, den Verbraucher, der im Fernabsatz vorverpackte Lebensmittel nicht vor dem Erhalt prüfen kann, Informationen über die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Ware zur Kenntnis zu geben, um eine fundierte Entscheidung bereits vor der Bestellung zu ermöglichen. 

Die Verpflichtung zur Informationsbereitstellung trifft jeweils den Anbieter, der mit seinem Angebot den Kontakt zum Verbraucher per Telefon, Internet, E-Mail, Fax, Web-Shop oder anderem Fernabsatzweg aufbaut. Als Großhandel für enterale Ernährung beliefert DOLP MEDICAL ausschließlich den Fachhandel, den Pharma-Großhandel sowie Apotheken.

Wir weisen auf diesem Wege unsere Kunden darauf hin, dass die Informationspflichten des Art. 14 Abs. 1 LMIV bei der Angebotsgestaltung gegenüber Endverbrauchern zukünftig zu beachten sind.

Als Großhandel liefern wir einige Hersteller-Originalprodukte in anwendungsoptimierter Verpackungseinheit (z.B. Monatsgebinde) bzw. als wirtschaftliche Angebotsalternative (Sonderpreis durch Mengenvorteil). Die anhängende EAD-Datei der IFA GmbH stellt diese Produkte dar. Das jeweilige Hersteller-Originalprodukt bleibt dabei unverändert.

Gegebenenfalls erforderliche Produktinformationen zur Umsetzung der Pflichten nach Art. 14 Abs. 1 LMIV gegenüber den Endverbrauchern erhalten Sie unmittelbar aus der beim jeweiligen Produkt angegebenen Internet-Adresse (Homepage des Herstellers).

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Ihr DOLP MEDICAL-TEAM